Die Gebühren sind in § 7 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching festgelegt. Sie werden für 12 Besuchsmonate eines Jahres erhoben.
Die Kosten für Mittagessen betragen derzeit 3,80 € pro Essen. Für die monatliche Entrichtung der Gebühren an die Gemeinde Eching haben die Eltern die Möglichkeit der Überweisung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren. Beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamts Freising kann ein Antrag auf Übernahme/Erstattung der Elternbeiträge gestellt werden.
Für Fragen zu den Gebühren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gemeinde Eching
Abteilung 5 - Personalverwaltung
SG 52 - Kinder-, Jugend- und Schulangelegenheiten
Bürgerplatz 1
85386 Eching
Telefon: +49 89 319000-5201 / -5202
Telefax: +49 89 319000-5099
E-Mail: kinderjugendschule@eching.de
Rathaus, 1. OG, Raum I.08 / I.09
Sachgebietsleiterin:
Frau Johanna Fütterer
Telefon: +49 89 319000-5201
Telefax: +49 89 319000-5099
E-Mail:Johanna.Fuetterer@Eching.de
Rathaus, 1. OG, Raum I.08
Stellvertretung:
Frau Andrea Wagner
Telefon: +49 89 319000-5202
Telefax: +49 89 319000-5099
E-Mail: Andrea.Wagner@Eching.de
Rathaus, 1.OG, Raum I.09
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag | 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dientstag, Mittwoch | 08.00Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
Freitag |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |